Ausgabe von FFP2-Schutzmasken an pflegende Angehörige und Bedürftige
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt Angehörigen pflegebedürftiger Personen kostenlose FFP2-Schutzmasken zur Verfügung.
Die Ausgabe an pflegende Angehörige für den Bereich der Stadt Alzenau erfolgt in der Prischoßhalle (am Sportzentrum in der Prischoßstraße) ab Montag, 18. Januar 2021.
Gegen Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung erhalten Hauptpflegepersonen jeweils drei FFP2-Schutzmasken je pflegebedürftiger Person. Die abholende Person muss sich durch Vorlage eines Identifikationsnachweises (z.B. Personalausweis oder Führerschein) ausweisen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr
Bei der Abholung ist ein Mund-Nasen-Schutz (Alltagsmaske) zu tragen.
Die Ausgabe an Bedürftige, d. h. für Empfänger*innen von Hilfeleistungen nach dem SGBII, SGBXII und Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger*innen von Wohngeld, erhalten (mit der Ausnahme von unter 15-jährigen) jeweils fünf Masken seitens des Landratsamtes Aschaffenburg per Post zugeschickt.