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03.04.2020

Betriebsuntersagungen gelten weiter bis 19. April 2020

Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt darauf hin, dass die Betriebsuntersagungen, die im Rahmen der Corona-Pandemie bisher getroffen wurden, bis einschließlich 19. April verlängert wurden.

Aktuell werden verschiedentlich Anfragen an das Landratsamt gestellt, ob die Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, nach Ablauf des 3. April wieder öffnen dürfen. Das ist allerdings nicht der Fall. Dieser Gedanke scheint auf die Nennung des 3. Aprils in der Allgemeinverfügung zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung vom 20. März zurückführen zu sein. Diese Verfügung über die Ausgangsbeschränkungen enthielt auch die Untersagung der Gastronomiebetriebe bis einschließlich 3. April.

Zu beachten ist allerdings die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 27. März. Diese bündelt die unterschiedlichen Maßnahmen und deren Ablauffristen in sich. Danach gelten sämtliche Maßnahmen nun bis einschließlich 19. April.

Eine Auflistung der zu schließenden Einrichtungen und derer, die geöffnet bleiben dürfen, finden Sie unter www.corona-ab.de. Dort finden Sie auch die genannte Verordnung zum Nachlesen, wie auch viele weiterführende Informationen.

 

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