Abschaffung von Kinderreisepässen ab 1. Januar 2024
Ab 1. Januar 2024 können daher nur noch Personalausweise (22,80 €) oder Reisepässe (37,50 €) für Kinder beantragt werden. Im Gegensatz zum Kinderreisepass können diese Dokumente nicht sofort mitgenommen werden, sondern haben eine Bearbeitungsdauer von etwa vier Wochen.
Kinderreisepässe, die über den 1. Januar 2024 gültig sind, bleiben weiterhin gültig, sofern der Ausweisinhaber – also das Kind – zweifelsfrei identifizierbar ist.
Bitte beachten Sie bei jeder Auslandsreise die Hinweise des Auswärtigen Amtes, welche Reisedokumente in Ihrem Reiseland zur Einreise benötigt werden. Das Bürgerbüro darf hierzu keine Aussagen treffen.