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Haupt- und Finanzausschuss

Ausschussbesetzung:

  Ausschussmitglieder 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Vorsitzender 1. Bürgermeister Helmut Schuhmacher Ralph Ritter
CSU Helmut Schuhmacher Otto Grünewald Frank Deckert
CSU Laura Schön Markus Gollas Klaus Roßmann
CSU Harald Ritter Klaus Roßmann Otto Grünewald
CSU Martina Stickler Georg Grebner Markus Gollas
Bündnis 90/Die Grünen Eva Botzem-Emge Tim Höfler Claudia Neumann
Bündnis 90/Die Grünen Angela Hadler Claudia Neumann Sabina Prittwitz
SPD Hans-Dieter Herbert Anni Christ-Dahm Dr. Wolfgang Röder
FW/PWG Ralph Ritter Timo Ritter Heike Bauz
FDP Jeanette Kaltenhauser Stefka Huelsz-Träger Jonas Müller
JU Nils Hohnheit Jonas Müller Georg Grebner

Vorberatender Ausschuss:

Entscheidungen über Erwerb und Veräußerungen, Verpfändungen von Vermögensgegenständen (insbesondere von Grundstücksflächen) von mehr als 100.000 Euro im Einzelnen und zwar im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,

Erlass der Haushaltssatzung und Aufstellung des Haushaltsplanes,

Grundsätzliche Fragen des Finanz- und Steuerwesens,

Gebührenhaushalt

Beschließender Ausschuss:

Erwerb und Veräußerungen von Grundstücksflächen von mehr als 25.000 Euro bis 100.000 Euro im Einzelfall und zwar im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,

Aufnahme von Darlehen, deren Gesamtbetrag nach Art. 71 GO bereits genehmigt ist,

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben gem. Art. 66 GO (vgl. § 12 Abs. 2 Ziffer 1.2 GeschO) oberhalb des Rahmens der Zuständigkeit des Bürgermeisters,

Vertragsabschlüsse wiederkehrender Art von mehr als 12.500 Euro im laufenden Haushaltsjahr,

Beschlussmäßige Überprüfung der Widersprüche, die im Zusammenhang mit der Festlegung von Herstellungsbeiträgen, Rohrnetzkostenbeiträgen und Erschließungskosten eingelegt werden, soweit diese von grundsätzlicher Bedeutung sind,

Überwachung der Haushaltsansätze,

Entscheidungen über die Bildung von Erschließungseinheiten sowie die Festlegung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes in besonderen Fällen,

Entscheidungen über Rangrücktrittserklärungen von Rechten im Grundbuch bei Belastungen von mehr als 2/3 des Objektwertes,

Abschluss von Miet- und Pachtverträgen, wenn die Gegenleistung mehr als 12.500 Euro im Haushaltsjahr beträgt und die Verträge auf mehr als 10 Jahre unkündbar abgeschlossen werden,

Erlass, Niederschlagung und Stundung bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall:

- Erlass von mehr als 500 bis 1.000 Euro
- Niederschlagung von mehr als 1.000 bis 2.000 Euro
- Stundung von mehr als 25.000 bis 50.000 Euro

Gewährung von Stundungen und Ratenzahlungen, wenn nicht länger als 12 Monate gestundet wird bei Berechnung der Stundungsgebühren. Bei sozial schwachen Bürgern kann auf die Erhebung der Stundungszinsen verzichtet werden,

Abschluss von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte von mehr als 25.000 Euro bis 100.000 Euro im Einzelfall,

Abgabe von Erklärungen über dingliche Rechte von mehr als 25.000 Euro bis 100.000 Euro im Einzelfall, wenn dadurch grundsätzliche Rechte der Stadt nicht gefährdet werden,

Ausgaben im Rahmen des Haushaltsplanes von mehr als 25.000 Euro bis maximal 200.000 Euro.