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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 05.11.2021