Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Kurzbeschreibung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig tätigen, natürlichen und juristischen Personen, offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 29.01.2022
Stand: 29.01.2022