Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Kurzbeschreibung
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 14.12.2021