Infos für Helfende
Informationen für Personen, die Geflüchtete aufgenommen haben
Dank an Helfende
Vielen Dank, dass Sie sich einbringen und helfen! Egal ob ehrenamtlich und/oder wohnungsgebend. Als Ansprechperson übernehmen Sie gewissermaßen eine Patenschaft für die Geflüchteten, die nun dringlich auf unsere Hilfe angewiesen sind.
Weitere Infoveranstaltung für ehrenamtliche Ukraine-Helfer
Das Landratsamt bietet am Donnerstag, 12. Mai 2022, um 18 Uhr erneut eine Online-Infoveranstaltung für Ehrenamtliche an, die Menschen unterstützen oder unterstützen möchten, die aus der Ukraine flüchten mussten. Neben der Gelegenheit, Fragen zu stellen, werden verschiedene Informationen angeboten, die bei der Unterstützung Geflüchteter relevant sind, wie etwa:
• Beantragung von Asylsozialleistungen
• Meldung im Einwohnermeldeamt
• Ausstellung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen
• Vermietung von Wohnraum
• ärztliche Versorgung und Versicherung
• Kinderbetreuung und Beschulung
• Sprachvermittlung
• mitgebrachte Haustiere
• Koordination der Helferkreise
• Impfungen gegen Masern, Corona etc.
Die Veranstaltung findet über WebEx statt und kann durch die Eingabe der Meeting-Kennnummer 2731 303 3455 in der App oder auf www.webex.com besucht werden. Sofern die Seite die Eingabe eines Kennworts erfordern sollte, lautet dieses „Info-Landratsamt“.
Weitere Informationen und Hinweise
- Antworten zu Fragen, die die Geflüchteten betreffen finden Sie hier: Infos für ukrainische Geflüchtete
- So können Sie helfen: Hilfsmöglichkeiten
Hinweise zu Wohnungen:
Soweit die geflüchtete Person eine Wohnung mietet, wird die Miete über die Asylsozialleistungen finanziert, sofern die Kosten der Wohnung angemessen sind. Die Wohnung muss mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Der Mietvertrag ist dem Fachbereich 24 (Asylbewerberleistungen) im Landratsamt zuzusenden. Die asylsozialleistungsbeziehende Person kann dort auch beantragen, dass die Miete direkt an die vermietende Person überwiesen wird. Bei Fragen steht das Landratsamt unter Ukraineleistungen@Lra-ab.bayern.de und Tel.: 06021 3947010 zur Seite.
Soweit eine Unterbringung in einer Wohnung nicht möglich ist, kann das Rathaus – ggf. mit Hilfe durch das Landratsamt – unterstützen.
Asylsozialleistungen enthalten keine Versicherungsleistungen. Insbesondere wenn Sie eine Wohnung geben, sollten Sie die fehlende Versicherung bedenken. Gegebenenfalls möchten Sie Ihre eigene Versicherung in dieser Hinsicht anpassen.
Angebote für Helfende
Der VerbraucherService Bayern bietet für Personen, die Geflüchtete aufgenommen haben, kostenlose Beratung an.
Mehr Informationen: VerbraucherService Bayern