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Heiraten in Alzenau

Sie suchen für Ihre standesamtliche Trauung einen ganz besonderen Ort? Dann sind Sie beim Standesamt in Alzenau genau richtig. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema "Heiraten in Alzenau", die den schönsten Tag in ihrem Leben zu einem ganz besonderen werden lassen sollen.

Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Früher nannte man dies auch "Aufgebot bestellen". Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Eheschließung müssen grundsätzlich keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie insgesamt eine oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

Selbstverständlich können sich auch "auswärtige" Paare in Alzenau ihr JA-Wort geben.

Bitte wenden Sie sich an uns zur Reservierung ihres Wunschtermins und Vereinbarung eines "Kennenlerngesprächs". Die Standesbeamten in Alzenau sind Felix Krämer, Ute Haas, Sandra Heim, Volker Simon und nach Terminabsprache auch der Erste Bürgermeister Stephan Noll.


Hochzeit in Alzenau

Rathaus (Hanauer Straße 1, 63755 Alzenau)

Burg Alzenau(Burgstraße 14, 63755 Alzenau)

Schlösschen Michelbach (Schloßstraße 13, 63755 Alzenau-Michelbach)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform; vom Standesamt des Geburtsortes)
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde

Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (vom Standesamt der vormaligen Eheschließung), bzw. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners beziehungsweise

Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Eheurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:

  • Geburtsurkunden der Kinder

Bei einem Partner aus dem Ausland:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
    • Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.

Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Anmeldung der Eheschließung (Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen)

  • 55,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
  • 85,00 Euro wenn bei einem Ehegatten ausländisches Recht zu berücksichtigen ist
  • 115,00 Euro wenn bei beiden Ehegatten ausländisches Recht zu berücksichtigen ist

Entscheidung über das Vorliegen der Ehevoraussetzungen von einem anderen als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt

  • 40,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 28f Personenstandsverordnung (PStV)
  • §§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)

Kontakt

Felix Krämer
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-151
E-MailE-Mail schreiben
Ute Haas
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-150
E-MailE-Mail schreiben
Sandra Heim
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-150
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