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Begrüßungsgeld für Neugeborene

Für alle „Neugeborenen“ zahlt die Stadt Alzenau ein „Begrüßungsgeld“ in Höhe von 100 Euro je Kind, das die Eltern in Form eines Gutscheins zusammen mit einem Begrüßungsschreiben des Bürgermeisters erhalten.

Der Gutschein kann verwendet werden für familienbildende Maßnahmen, die Hilfestellungen geben bei der Entwicklung, Förderung und Erziehung von Kleinkindern: z. B. für einen Säuglingspflegekurs, Informationsveranstaltungen, Seminare und Bücher.

Ebenso kann der Geschenkgutschein eingesetzt werden zum Einkauf von Babynahrung, -bekleidung und -pflegemitteln. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie ausschließlich in Alzenauer Geschäften oder Institutionen einkaufen.

Zur Entlastung der Familien gibt es die Möglichkeit, die Windeln gegen Vorlage eines Berechtigungsausweises, den Sie im Einwohnermeldeamt erhalten, in einem Windelcontainer auf dem städtischen Recyclinghof, Brentanostraße 3, freitags und samstags zu den jeweiligen Öffnungszeiten zu entsorgen. Die dafür notwendigen Säcke erhalten Sie gegen Vorlage des Berechtigungsausweises an der Stadtinfo im Eingangsbereich des Rathauses.

Kontakt

Stadt-Info
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Kernstadt

Telefon06023 502 115
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