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Digitaler Bauantrag

Mit Start des Mais 2023 können Planerinnen und Planer bei der Stadt Alzenau Bauanträge nun auch digital einreichen. Damit erweitert die Stadt Alzenau ihr Angebot der digitalen Verwaltungsleistungen.

⯈Hier geht es zum digitalen Bauantrag über das Bayernportal

Weitere digitale Formulare

Der Hauptassistent für den eigentlichen Bauantrag wird ergänzt von weiteren digitalen Formularen:


FAQs zum digitalen Bauantrag

Wie funktioniert der Digitale Bauantrag?

Hinter dem Digitalen Bauantrag verbirgt sich ein bayernweit einheitlicher Online-Assistent in Form von intelligenten elektronischen Antragsformularen. Diese helfen den Nutzerinnen und Nutzern beim Ausfüllen. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden. Der Assistent weist ausdrücklich darauf hin, welche Bauvorlagen eingereicht werden müssen. Damit sind die Bauanträge vollständiger und können schneller bearbeitet werden. Nach dem „Absenden“ werden die eingegebenen Daten samt Bauvorlagen digital an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt und dort weiterverarbeitet.

Wichtiger Hinweis:
Eine digitale/elektronische Einreichung auf anderem Wege (z. B. E-Mail mit PDF- Dokumenten) ist nicht wirksam. Können oder wollen Sie die oben genannten Online-Assistenten nicht verwenden, sind die Anträge in Papierform mittels Baumappen einzureichen. 

An wen richtet sich der Digitale Bauantrag?

Jede Bauaufsichtsbehörde hat ihre eigenen (gleich aussehenden) Online-Assistenten/Links, die dafür sorgen, dass die Anträge immer bei der jeweiligen zuständigen Behörde ankommen. Die Antrags-Assistenten/Links der Stadt Alzenau gelten deshalb nur für die Stadt Alzenau; sie gelten nicht für den Landkreis Aschaffenburg beziehungsweise Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg.

Kann jede Person einen Digitalen Bauantrag stellen?

Die digitale Einreichung beziehungsweise die Online-Assistenten richten sich überwiegend an Planerinnen und Planer, also bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserinnen und -verfasser. Auf der Startseite des jeweiligen Assistenten finden Sie nähere Erläuterungen, wer das jeweilige Formular ausfüllen kann/darf.

Was ist zu tun, um Unterlagen digital einzureichen?

Der jeweilige Antrags-Assistent ist über den zugehörigen Link aufzurufen. Bevor das Formular befüllt werden kann, wird die Nutzerin oder der Nutzer nach dem „Starten“ des jeweiligen Online-Assistenten aufgefordert: „Bitte wählen Sie für die Anmeldung eines der folgenden Verfahren: Online-Ausweisfunktion; ELSTER-Zertifikat; Authega-Zertifikat“. An dieser Stelle ist zwingend eine Authentifizierung über die BayernID der Nutzerin oder des Nutzers nötig. Die persönliche BayernID ist über das Bayern-Portal einmalig zu beantragen. Damit können dann – vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift – Anträge und Unterlagen digital signiert werden.

Die Registrierung zur BayernID kann über die Seite bayernid.freistaat.bayern erfolgen. 

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die BayernID mit Benutzername/Passwort für den digitalen Bauantrag nicht ausreichend ist, weil sie keine „echte“ Authentifizierung beinhaltet.

Für den Digitalen Bauantrag reicht es nicht aus, sich einfach nur mit Benutzername und Passwort zu registrieren (wie z.B. für eine Gewerbeanmeldung), sondern es ist (ähnlich wie bei der Abgabe einer Steuererklärung) eine höherwertige Authentifizierung erforderlich. Sie müssen daher „Registrieren mit ELSTER-Zertifikat“ oder „Registrieren mit elektronischer ID“ (Personalausweis/elektr. Aufenthaltstitel) wählen.

Nähere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie unter https://freistaat.bayern/hilfe

Brauche ich für jede Behörde eine eigene BayernID?

Ihre persönliche BayernID ist grundsätzlich bayernweit gültig. Sie können mit dieser einmaligen Registrierung auch die Online-Assistenten anderer Bauaufsichtsbehörden in Bayern nutzen.

Wie erhalten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf den Digitalen Bauantrag?

Laut ministerieller Auskunft ist beabsichtigt, auch den Digitalen Bauantrag bald über ein ELSTER-Unternehmenskonto (siehe Erklärung und Video hier: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/nezo) stellen zu können. Über dieses Unternehmenskonto würden sich innerhalb eines Planungsbüros weitergehende Möglichkeiten des Zugriffs eröffnen.

Wer muss künftig was unterschreiben?

Einen digitalen Bauantrag unterzeichnet nur dieEntwurfsverfasserin und der -verfasser digital. Diese/r erklärt sich bei Einreichung des Antrags verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben und erklärt, dass er/sie im Sinne der Bauherren handelt. (Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles unverändert.)

Eine Fachplanerin oder ein Fachplaner (z. B. Brandschutzplaner) hat die von ihm gefertigten Unterlagen beim Digitalen Bauantrag nicht zu unterzeichnen. Die Unterlagen müssen allerdings die Person der Fachplanerin oder des Fachplaners erkennen lassen.

Die Nachbarn sind nach wie vor unbedingt anhand der Bauvorlagen/Pläne zu informieren. Nach Möglichkeit ist ihre Unterschrift einzuholen. Im digitalen Bauantragsformular (Online-Assistent) ist genau anzugeben, welche Unterschriften (nicht) vorliegen. 

Wichtiger Hinweis zu Falschangaben
Falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften stellen - unabhängig davon, ob sie vorsätzlich oder fahrlässig gemacht wurden - regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Art. 79 BayBO mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden kann. Ferner steht allen Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde, da die Behörde aufgrund von Falschangaben vom Vorliegen der entsprechenden Unterschriften ausgegangen ist, eine Klagefrist von einem Jahr anstelle eines Monats zu. Die Genehmigung kann in derartigen Fällen auch noch lange Zeit nach Baubeginn beklagt werden.

Welche Dateiformate sind zulässig?

Dateien sind als Einzeldateien in einem Portable Document Format (PDF) einzureichen. Andere Dateiformate sowie Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Auf Sicherheitseinstellungen sowie einen Schreibschutz ist zu verzichten. Lageplan und Bauzeichnungen sind – zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabes – auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftenden Maßstabsleiste zu versehen, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.

Abschließend sollten sämtliche PDF-Dateien möglichst genau und derart benannt werden, dass der Dateiname einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulässt (z. B. „Grundriss EG, Stand 10.06.2021“).

PDF-Dokumente können direkt aus dem CAD-Programm als Anlage hochgeladen werden. Nicht möglich ist derzeit noch, direkt über die „Architektensoftware“ Bauanträge auszufüllen und darüber einzureichen. Eine Lösung hierfür wird derzeit erarbeitet.

Wie können Standsicherheitsnachweise, Brandschutznachweise oder anderweitige Nachweise eingereicht werden?

Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Im Übrigen müssen Bauvorlagen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.

Erfolgt die Zustellung der Bescheid im Falle der digitalen Antragstellung ebenfalls papierlos?

Für die Baugenehmigung besteht auch im Falle der digitalen Antragstellung noch das Schriftformerfordernis, für die genehmigten Bauvorlagen ein Zustellerfordernis. Daher werden sowohl die Baugenehmigung als auch die gestempelten Bauvorlagen (verkleinert) noch in jedem Fall in Papierform übersandt/ausgehändigt.

Entstehen der Entwurfsverfasserin, dem -verfasser oder den Bauherren zusätzliche Kosten?

Die Nutzung des Bayernportals und der Online-Assistenten ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für das Baugenehmigungsverfahren selbst werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben. Im Falle der digitalen Antragstellung werden die Kosten für den Druck der übersendeten Genehmigungsunterlagen im Rahmen der Erteilung des Bescheids als Auslagen veranschlagt.

Können Anträge künftig auch noch in Papierform gestellt werden?

Ja, es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag nach wie vor in Papierform mittels Baumappen einreichen. Ergänzend (!) zur Eingabe von Baumappen bitten wir aber auch in diesem Fall für eine einfachere Weiterbearbeitung um zusätzliche Zuleitung der Unterlagen als PDF-Dokumente (via E-Mail/Cloud).

Kontakt

Uwe Waldschmitt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau

Telefon06023 502-420
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