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02.07.2021

Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte Stand 31. Dezember 2020

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg die Bodenrichtwerte für die Stadt Alzenau zum 31. Dezember 2020 neu festgesetzt. Die Bodenrichtwertverzeichnisse liegen ab Donnerstag, 1. Juli 2021, für die Dauer eines Monats im Rathaus, 1. Obergeschosses im Bereich des Sitzungssaales, zur Einsichtnahme aus. Zur Einsichtnahme im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung über Herrn Sebastian Carlsson, Tel. 06023 502-159. zwingend erforderlich.

Hinweis: Die einzelnen Bodenrichtwerte für Bauland und die erstmalig festgestellten Bodenrichtwerte für die Nutzungen Acker-, Grünland und Forst (mit Aufwuchs) im Außenbereich stehen unter der Internetseite http://www.bodenrichtwerte.bayern.de/ für jedermann kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung. Auf das Recht, gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen.

Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg, gerne auch per Mailnachricht an die Adresse Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch an die Grundstücksabteilung der Stadt Alzenau, Herrn Sebastian Carlsson, unter Tel. 06023 502-159 oder per E-Mail an carlsson.sebastian@alzenau.de wenden.

 

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