Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen: Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Aufgrund § 32 Abs. 2 Meldegesetz (MeldeG) darf die Meldebehörde Namen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums (Alters- und Ehejubiläen) an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.
Mit der Beantragung einer Übermittlungssperre unterbleibt die Veröffentlichung und Übermittlung Ihrer Daten. Die Übermittlungssperre wird solange beachtete, bis sie von Ihnen zurückgenommen wird oder durch Tod oder Wegzug gegenstandslos geworden ist. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an.
Einen Antrag auf Übermittlungssperre erhalten sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder zum Ausdrucken hier.
Dieser muss unterschrieben an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet werden.
Sie erreichen das Einwohnermeldeamt Alzenau telefonisch unter 06023 502-144, -146, -147.