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02.12.2021

Sperrung der neuen Wallfahrtskirche Kälberau

Die Neue Wallfahrtskirche Kälberau muss als Vorsichtsmaßnahme bis auf Weiteres gesperrt werden, da bei einer baulichen Untersuchung die mögliche Gefahr eines Deckeneinsturzes festgestellt wurde.

Die Gottesdienste müssen daher bis auf Widerruf in der alten Wallfahrtskirche gefeiert werden, denn auch der Pfarrsaal ist aus Sicherheitsgründen nicht nutzbar. Bitte beachten Sie, dass das Platzangebot im alten Kirchenteil aus Pandemiegründen sehr gering ist und kein barrierefreier Zugang möglich ist.

Über die Planungen für die Gottesdienste an Weihnachten wird zeitnah durch Aushänge und Vermeldungen informieren.

Hintergrund:
Vor einiger Zeit hat die Kirchenverwaltung ein Tragwerksgutachten für die Betondecke der Neuen Wallfahrtskirche in Auftrag gegeben. Das Ziel war dabei zu prüfen, ob dort Schäden wegen der beobachteten kleineren Risse im Kupferdach und damit verbundener Undichtigkeiten vorhanden sind. Die Untersuchungen mit Öffnung des Daches von außen und der abgehängten Decke von innen zeigten die Übereinstimmung mit den Bauplänen. Betondach und Unterzüge befinden sich nach visueller Prüfung in einem guten, rissfreien Zustand. Berechnungen der Statik ergaben auch bei Berücksichtigung des 1968 aufgesetzten Kupferdaches eine Belastung der Betondecke im zulässigen Bereich.
Die Ausführung des Betondaches, speziell des Spannbetonunterzüge, wurde versucht anhand von Bauzeichnungen nachzuvollziehen. Diese lagen in den Archiven allerdings nicht vollständig bzw. in der notwendigen Detaillierung vor. Um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, wurden Fotos des Bauvorgangs ausgewertet und alle vorliegenden Bauunterlagen gesichtet. Daraus wurde ein Bauablaufplan erstellt und mit damaligen Materialanlieferungen unterlegt.

Nach der Auswertung dieser Quellen erscheint es schlüssig, dass bei den tragenden Spannbetonunterzügen des Kirchendachs wegen der Ende November 1956 bei Frost durchgeführten Arbeiten ein Betonzusatzmittel eingesetzt wurde. Dieses Betonzusatzmittel wurde schon 1958 wieder verboten, weil Schäden an Spannstählen von Betonkonstruktionen beobachtet wurden. Vor diesem Hintergrund sieht der Sachverständige für die Neue Wallfahrtskirche die Gefahr, dass die Unterzüge der Dachlast auf Dauer nicht standhalten und somit ein Deckeneinsturz droht. Als Vorsichtsmaßnahme muss die Neue Wallfahrtskirche daher bis auf Weiteres gesperrt werden. Spezielle Untersuchungen an der Dachkonstruktion werden unter Begleitung der Fachingenieure der Abteilung Liegenschaften und Bau der Diözese Würzburg notwendig. 

Quelle: Pfarreiengemeinschaft Maria im Apostelgarten

 

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