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12.05.2020

Maskenpflicht auf Wochenmarkt

Laut neuer Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums gilt seit Montag, 11. Mai 2020, auch für Verkaufsstände von Märkten Maskenpflicht.

Deshalb müssen ab Donnerstag, 14. Mai 2020, das Verkaufspersonal und die Kunden einschließlich Begleitpersonen auch auf dem Alzenauer Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Stadt Alzenau bittet um Beachtung.

 

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