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14.01.2021

Besuche im Rathaus nur mit Terminvereinbarung und Tragen einer FFP2-Maske möglich

Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Covid-19-Erregers gelten ab Montag, 18. Januar 2021, bei der Stadt Alzenau folgende Regelungen:

Das Rathaus Alzenau und die Verwaltungsstellen der Stadtwerke sowie der Forst- und Umweltabteilung bleiben für den Besucherverkehr eingeschränkt geöffnet. Besuche sind nur mit Terminvereinbarung unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Das Tragen einer FFP2-Maske ist zwingend erforderlich. Für Besucher mit Termin ist der Erwerb einer FFP2-Maske vor Ort gegeben.

- Ein grundsätzlicher Verkauf FFP2-Masken im Rathaus ist nicht gegeben. -

Die Terminvereinbarungen sollten über die auf der Homepage der Stadt Alzenau aufgeführten Telefonnummern der einzelnen Sachgebiete erfolgen. In Kürze wird eine Terminvereinbarung für die Bauaufsicht und das Einwohnermeldeamt auch online über ein Terminvergabesystem möglich sein.

Um die Wartezeiten am Recyclinghof zu verkürzen, erfolgt die Ausgabe von Gelben Säcken, Hundekotbeuteln und Windelsäcken sowie die Annahme von Windelsäcken weiterhin ausschließlich am Kassenhäuschen der Freizeit- und Erholungsanlage Meerhofsee zu folgenden Zeiten: montags von 9 bis 11 Uhr, mittwochs von 14 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 11 Uhr.

Die Ausgabemodalitäten der vom Freistaat Bayern angekündigten, kostenlosen FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige werden in Kürze bekannt gegeben.

 

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