Gesplittete Abwassergebühr
Was bedeutet gesplittete Abwassergebühr?
In der Kanalisation der Stadt fließt neben dem Schmutzwasser von den Grundstücken auch das Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen befestigten Flächen. Eine gesplittete Abwassergebühr bedeutet, dass die Kosten der Abwasserbeseitigung auf Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilt werden. Während die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung über die m³ Schmutzwassermenge umgelegt werden, werden die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung über die m² bebauter und befestigter Flächen verteilt.
Während sehr viele Kommunen in Bayern Ihre Abwassergebühren noch nicht nach dem gesplitteten Maßstab abrechnen, gibt es die gesplittete Abwassergebühr in Alzenau schon seit über 40 Jahren. Bislang wurde für die Wohngrundstücke ¼ der Grundstücksfläche als bebaute und befestigte Fläche angenommen.
Warum werden die bebauten und befestigten Flächen neu ermittelt?
Die Stadt Alzenau ist aufgrundzweier Urteile des Verwaltungsgerichts in Würzburg vom 17.12.2018 dazu verpflichtet worden den Verteilungsmaßstab der versiegelten Flächen für die Wohngrundstücke, die bisher pauschal mit ¼ der Grundstücksfläche angenommen wurden, zu modifizieren.
Relevante bebaute und befestigte Flächen
Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und befestigten Flächen Ihres Grundstückes, über die Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wird.
Für Grundstücke mit ähnlichen Bebauungsstrukturen und ähnlichen Befestigungsgraden werden Stufen mit entsprechenden Grundstücksabflussbeiwerten gebildet und eine Zuordnung der Grundstücke in die entsprechende Stufe vorgenommen. Dieser Grundstücksabflussbeiwert basiert damit auf den tatsächlich vorhandenen Gebäudeflächen und wird um eine qualifizierte Schätzung der sonstigen befestigten, versiegelten Flächen (Hofeinfahrt, Dachüberstände, etc.) ergänzt.
Der Grundstücksabflussbeiwert (GAB) einer Stufe entspricht dem mittleren Befestigungsgrad der Stufe.
Folgende Stufen mit entsprechenden Grundstücksabflussbeiwerten (GAB) wurden festgelegt:
Stufe | mittlerer Grundstücks- abflussbeiwert (GAB) | Abflussbeiwert von - bis | Charakteristik der Bebauung und Befestigung des Grundstücks |
---|---|---|---|
0 | Einzelveranlagung | 0,00 - 0,09 | |
1 | 0,15 | 0,10 - 0,20 | minimal "nahezu unbebaut" |
2 | 0,26 | 0,21 - 0,32 | gering "aufgelockert" |
3 | 0,41 | 0,33 - 0,49 | normal |
4 | 0,58 | 0,50 - 0,65 | hoch "verdichtet" |
5 | 0,76 | 0,66 - 0,87 | sehr hoch "stark verdichtet" |
6 | 0,94 | 0,88 - 1,00 | maximal "nahezu voll bebaut" |
Die gebührenrelevante Fläche ergibt sich, indem die Grundstücksfläche mit dem mittleren Grundstücksabflussbeiwert multipliziert wird. In Stufe 0 entspricht die tatsächliche Fläche der gebührenrelevanten Fläche.
Zisternen und ähnliche Behältnisse
Wenn das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4 m³ gesammelt und auf dem Grundstück verwendet wird, gelten besondere Regelungen:
Soweit es von der Zisterne keinen direkten oder mittelbaren Anschluss an die Abwasseranlage gibt, ist die in die Zisterne einleitende Fläche nicht an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigung angeschlossen.
Bei Zisternen mit mindestens 4m³ Fassungsvermögen und Überlauf in die öffentliche Kanalisation werden pro m³ Stauraum 25 m² gebührenrelevante Fläche bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühren abgezogen. Maximal kann jedoch ein Abzug in Höhe der tatsächlich an die Zisterne angeschlossenen Flächen erfolgen.