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Kultur-, Sport-, Freizeit- und Tourismusausschuss

Ausschussbesetzung:

  Ausschussmitglieder 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Vorsitzender 1. Bürgermeister Helmut Schuhmacher Ralph Ritter
CSU Frank Deckert Helmut Schuhmacher Martina Stickler
CSU Laura Schön Martina Stickler Markus Gollas
CSU Georg Grebner Otto Grünewald Helmut Schuhmacher
CSU Nils Hohnheit Klaus Roßmann Harald Ritter
Bündnis 90/Die Grünen Angela Hadler Claudia Neumann Eva Botzem-Emge
Bündnis 90/Die Grünen Tim Höfler Sabina Prittwitz Eva Botzem-Emge
SPD Anni Christ-Dahm Dr. Wolfgang Röder Hans-Dieter Herbert
FW/PWG Heike Bauz
Timo Ritter
Ralph Ritter
FDP Stefka Huelsz-Träger Jeanette Kaltenhauser Martina Stickler
JU Jonas Müller Martina Stickler Markus Gollas

Vorberatender Ausschuss:

Grundsätzliche Fragen des Schulwesens und der Kindergärten,

Entscheidung zu Planung und Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen sowie von kulturellen und sozialen Einrichtungen,

Grundsatzfragen zur Förderung des Schul-, Vereins- und Breitensports,

Grundsatzfragen zur Förderung des Fremdenverkehrs,

Beschließender Ausschuss:

Grundsatzfragen zu Städtepartnerschaften, soweit nicht durch § 12 Abs. 2 Ziffer 4.2 GeschO abgedeckt,

Grundsatzfragen zur Jugendhilfe, Jugendbetreuung, Familienfürsorge und -förderung und zu sozialen Diensten,

Grundsatzfragen zur Seniorenarbeit,

Grundsatzfragen zur Ausländerbetreuung,

Organisatorische Fragen der Grund- und Hauptschule und für die Kindergärten/Hort in Zusammenarbeit mit Leitung und Beiräten, soweit nicht laufendes Verwaltungsgeschäft,

Grundsatzfragen zur Schülerbeförderung,

Erlass oder Änderung der städtischen Zuschussrichtlinien

Zuschüsse an Vereine, Kirchen, Verbände und sonstige Organisationen bis zum Einzelbetrag von 50.000 Euro im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, soweit nicht der Bürgermeister gem. § 12 Abs. 2 Ziffer 4.5 GeschO zuständig ist,

Entscheidung über die Durchführung von sportlichen, kulturellen und sozialen Einzelveranstaltungen (nicht Veranstaltungsreihen) mit der Stadt Alzenau als Veranstalter bzw. Ausrichter und einem Kostenbetrag von mehr als 25.000 bis 50.000 Euro und Veranstaltungsreihen,

grundsätzliche Fragen sportlicher, kultureller und sozialer Angelegenheiten,

Fragen des kulturellen Lebens in Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen,

kirchliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den Pfarrämtern,

Grundsatzfragen Heimatpflege und Heimatgeschichte.