Wohnsitz; Anmeldung
Kurzbeschreibung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 01.02.2022
Online Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Alzenau):
- Voranmeldung Nebenwohnung
Hier können Sie Ihre Nebenwohnung anmelden. - Voranmeldung eines Zuzuges mit integriertem Wohnungsgeberformular
Hier können Sie Ihren Zuzug zur Kommune voranmelden. - Voranmeldung Umzug
Hier können Sie Ihren Wohnungswechsel innerhalb der Kommune voranmelden.
Verfügbare Dokumente
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF, 34 kB)