Todeserklärungen
Jeder Sterbefall ist dem Standesbeamten spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind die Krankenhäuser. Hat sich der Sterbefall nicht in einer Klinik ereignet, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.
Zur Beurkundung des Sterbefalles werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen weitere Unterlagen benötigt.
Anläßlich der Beurkundung eines Sterbefalles werden einmalig gebührenfreie Urkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse und beim Träger der Rentenversicherung ausgestellt. Die Ausstellung weiterer Urkunden ist gebührenpflichtig.
Zur Beurkundung des Sterbefalles werden neben der Todesbescheinigung eines Arztes je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen weitere Unterlagen benötigt.
Anläßlich der Beurkundung eines Sterbefalles werden einmalig gebührenfreie Urkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse und beim Träger der Rentenversicherung ausgestellt. Die Ausstellung weiterer Urkunden ist gebührenpflichtig.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.