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Rundfunkgebührenbefreiung

Privatpersonen können aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden (z.B. wegen geringen Einkommens oder Schwerbehinderte). Anträge können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist nur auf schriftlichen Antrag möglich und wird nur für die Zukunft und längstens jeweils für drei Jahre gewährt.

Erforderliche Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF; oder Bewilligungsbescheide über Leistungen nach dem BSHG, BVG oder LAG; oder Einkommensnachweise.

Kosten:
keine

Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Für Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.

Kontakt

Ordnungsamt; Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
Karte anzeigen

Telefon: 06023 502-165
simon.volker@alzenau.de
Nachricht schreiben
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Sozialwesen
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-156
Raum: 0.02
sauer.alexandra@alzenau.de
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