Rundfunkgebührenbefreiung
Privatpersonen können aus sozialen Gründen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden (z.B. wegen geringen Einkommens oder Schwerbehinderte). Anträge können bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt werden. Eine Befreiung von der Gebührenpflicht ist nur auf schriftlichen Antrag möglich und wird nur für die Zukunft und längstens jeweils für drei Jahre gewährt.
Erforderliche Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF; oder Bewilligungsbescheide über Leistungen nach dem BSHG, BVG oder LAG; oder Einkommensnachweise.
Kosten:
keine
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Für Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.