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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Kurzbeschreibung

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die im Ausland geborene Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

Erforderliche Unterlagen

Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

Kosten

Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

§ 36 Personenstandsgesetz (PStG)
Geburten und Sterbefälle im Ausland

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2021

Kontakt

Leitung Standes-, Ordnungs- und Meldeamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-151
Raum: 0.20
kraemer.felix@alzenau.de
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Standesamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-150
Raum: 0.18
standesamt@alzenau.de
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Standesamt
Hanauer Straße 1
63755 Alzenau
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Telefon: 06023 502-150
Raum: 0.19
standesamt@alzenau.de
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