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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 26.11.2021

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