Lotterien
Sie bedürfen einer Genehmigung, wenn Sie in Bayern eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung durchführen wollen.
Erforderliche Unterlagen:
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Genaue Bezeichnung des Veranstalters (Name, Rechtsform, Sitz, vertretungsberechtigte Personen mit Anschrift und Telefonnummer)
- Art der beantragten Genehmigung (Lotterie oder Ausspielung)
- Zweck der Lotterie oder Ausspielung (genaue Beschreibung)
- Dauer der Lotterie oder Ausspielung;
und folgenden Unterlagen:
- Satzung und ein jüngerer Auszug (maximal drei Monate alt) aus dem Vereinsregister, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt
- Bestätigung des Finanzamts über die Gemeinnützigkeit (bei als gemeinnützig anerkannten Veranstaltern)
- Spielplan (Zahl und Art des Verkaufs der Lose, Lospreis, Art, Zahl und Reihenfolge der Gewinne, Verfahren der Gewinnermittlung)
- Aufstellung über die Aufteilung des Spielkapitals in Gewinnsumme, Lotteriesteuer, Unkosten und Reinertrag
Die zuständige Erlaubnisbehörde kann bei Bedarf die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen (z. B. Führungszeugnis).
Kosten:
Die Gebühr für die Genehmigung einer Lotterie oder Ausspielung beträgt bei einem Spielkapital bis zu 100.000 € 2 v. T. des bewilligten Spielkapitals, mind. 30 €. Bei einem Spielkapital über 100.000 €, beträgt die Gebühr 200 € zuzüglich 1 v. T. des 100.000 € übersteigenden Spielkapitals.
Rechtsgrundlagen:
Lotterieverordnung (LottV) (BayRS 2187-3-I)
Für Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.