Erlass von Forderungen (Kanalgebühren)
Erlass von Forderungen (Kanalgebühren)
Die Kanalgebühr beträgt seit 01.01.2016 € 2,88/cbm
Zudem besteht die Möglichkeit einen Gartenwasserzähler zu installieren. Eine Liste der hierfür autorisierten Installationsbetriebe ist im Steueramt erhältlich. Mit Bekanntgabe der neuen Gebühren-Satzung wurd für das über die Gartenwasseruhr erfasste Wasser keine Abwassergebühr mehr erhoben.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an einen in der rechten Spalte aufgeführten Mitarbeiter.